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   OLG München, 06.03.1995 - 2 Ws 1369/93   

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OLG München, 06.03.1995 - 2 Ws 1369/93 (https://dejure.org/1995,36671)
OLG München, Entscheidung vom 06.03.1995 - 2 Ws 1369/93 (https://dejure.org/1995,36671)
OLG München, Entscheidung vom 06. März 1995 - 2 Ws 1369/93 (https://dejure.org/1995,36671)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • KirchE 33, 54
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12

    Kein Anspruch einer Einzelperson auf Untersagung der Aufführung des Theaterstücks

    Trägerin des Rechtsguts des "öffentlichen Friedens" ist ausschließlich die staatliche Gemeinschaft (vgl. im Zusammenhang mit der Verneinung der Befugnis von Mitgliedern einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder eines sonstigen Mitglieds der Bevölkerung, das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu betreiben, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.6.1993, 3 Ws 99/93, juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 6.3.1995, 2 Ws 1369/93, juris), so dass sich der Antragsteller im Rahmen der polizeilichen Generalklausel von vornherein nicht auf dessen Verletzung berufen kann (anders insoweit der Sachverhalt, der den Entscheidungen OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.1996, 11 A 11503/96, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997, 1 B 60/97, juris, zugrunde lag; dort ging es lediglich um die objektive Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung, nicht um den Anspruch eines Einzelnen hierauf).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02

    Klageerzwingungsverfahren wegen Volksverhetzung: Antragsbefugnis einer

    Nicht zu entscheiden hatte der Senat die auch nach der Neufassung des § 130 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) umstrittene Frage, ob die Bestimmung neben dem öffentlichen Frieden auch die Menschenwürde von Einzelpersonen schützt (bejahend schon zum alten Recht: OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276; verneinend: OLG München NJW 1985, 2430; KirchE 33, 54; OLG Stuttgart, Die Justiz 1992, 186).
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